Abholung
Keine Lieferung notwendig? Dann holen Sie die Ware doch einfach bei uns ab!
Selbstverständlich können Sie Ihre bestellte Ware auch direkt bei uns im Werk in Reichshof-Wehnrath abholen. Sie können dies gerne vorab mit unseren Verkäufern im Verkaufsgespräch vereinbaren oder wählen einfach die entsprechende Option, wenn Sie Ihr Material online bestellen möchten.
Sobald Ihr Material für Sie gefertigt bzw. kommissioniert wurde, wird Ihnen von unserer Versandabteilung eine so genannte „Abholbereitschaft“ (siehe Bild unten) zu gesendet. Diese signalisiert Ihnen die Abholbereitschaft der Ware. Bitte melden Sie sich anschließend unter der auf der Abholbereitschaft angegebenen Telefonnummer und teilen uns mit, wann Sie die Ware abholen möchten.
Bitte beachten Sie, dass eine Abholung ohne Voranmeldung nicht möglich ist.
Beispiel:
Hier finden Sie uns: | Unsere Abholzeiten | ||
Münker Metallprofile GmbH | Montag bis Freitag | 7:00 - 14:00 Uhr (nach Anmeldung) | |
Gewerbeparkstraße 19 | Samstag: | 8:00 - 12:00 Uhr (nach Anmeldung) | |
51580 Reichshof | (nur von März bis November) |
Um die Abwicklung vor Ort zu vereinfachen, möchten wir Sie bitten Ihre Auftragsbestätigung mitzubringen.
→ Anfahrtsbeschreibung Münker direkt
Hinweis zur Routenplanung
Am einfachsten erreichen Sie uns, wenn Sie die Autobahn A4 (aus Richtung Köln oder Olpe) an der Ausfahrt 26 "Reichshof/Bergneustadt" verlassen. Andere Routen führen über enge Landstraßen besonders für LKW ungeeignet.
Wichtige Hinweise zur Abholung:
- Bitte beachten Sie, dass wir unsere Ware ausschließlich mit Kränen verladen (für weitere Beispiele → Produktion)
- Das Abholfahrzeug muss über eine ausreichend große Ladefläche verfügen:
Breite: Je nach Profil und Verpackung bis zu 1,20 m
Länge: Die max. Länge können Sie der Auftragsbestätigung entnehmen (der maximale Überstand nach hinten beträgt 1,50 m) - Die Achslast bzw. das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Das Gesamtgewicht können Sie der Auftragsbestätigung entnehmen.
- das Fahrzeug muss von oben zu beladen sein (z. B. offener Anhänger)
- Für den Weitertransport muss die Ware mittels Spanngurten/Zurrgurten nach StVO gesichert werden. Diese sind von Ihnen mitzubringen. Der Anhänger bzw. die Ladefläche muss über geeignete und ausreichend vorhandene Zurrpunkte verfügen.
- Nachfolgende Transportmöglichkeiten sind nicht gestattet:
Ist keine ordnungsgemäße und verkehrssichere Verladung oder Sicherung der Ware möglich, darf die Ware nicht an Sie übergeben oder die Weiterfahrt gewährt werden!