Lichtplatten
Lichtplatten für Trapezbleche
Lichtplatten sind transparente, lichtdurchlässige Platten aus Kunststoffen. Sie sind angepasst an die Profilgeometrie der Well- und Trapezprofile aus unserer eigenen Produktion und lassen sich somit hervorragend als eine Lichtquelle in Dach- und Fassadenflächen integrieren. Die profilgleichen Elemente sind im Vergleich zu Glas günstig und wesentlich leichter zu verarbeiten. Bewährte Materialien für Lichtplatten sind Polyester, PVC und Polycarbonat.
Anwendungsbereiche von Lichtplatten:
- Industrie- und Gewerbebau
- Landwirtschaft
- Terrassenüberdachung
- Überall dort, wo Licht ins Gebäude gebracht werden soll, bei gleichzeitigem Schutz vor schädlicher UV-Strahlung und Verwitterung
Werkstoffe von Lichtplatten
Münker setzt bei den Lichtplatten auf den Werkstoff Polycarbonat. Polycarbonate (PC) sind Thermoplaste. Münker Lichtplatten aus Polycarbonat zeichnen sich vor allem durch die hohe Transparenz und Lichtdurchlässigkeit (bis zu 90%) bei gleichzeitigem UV-Schutz aus. Sie haben gute Wärmeformbeständigkeit, sehr gute Schlagfestigkeit und sind gegen viele Chemikalien beständig. Sie tropfen nicht brennend ab.
Vorteile der Münker Lichtplatten
+ Lichtdurchlässigkeit von 90 %
+ Beidseitige UV-Beständigkeit
+ Gemeinsamer Einsatz mit Stahltrapezblechen in gleicher Profilierung
+ Problemlose und wirtschaftliche Versorgung mit Tageslicht
+ Hagelfest
Die technischen Unterschiede der verschiedenen Werkstoffe zeigt die folgende Tabelle:
Merkmal | Polyester | PVC | PC |
Werkstoff | Glasfaser und Polyesterharz | Polyvinylchlorid | Polycarbonat |
Materialdicke | 0,7 mm - 1,0 mm | 1,2 mm | 1,2 mm |
Farbe | transparent Natur | glashell | glashell |
Lieferzeit | 1-2 Wochen | 1-2 Wochen | sofort aus Lagervorrat |
UV-Beständigkeit | - | 1-seitig | 2-seitig |
Lichtdurchlässigkeit | 80 % | 90 % | 90 % |
Dichte (g/cm³) | 1,2 | 1,35 | 1,2 |
Temperaturbeständigkeit | bis 100° C | bis 65° C | bis 115° C |
Brandschutzklasse | B2 normal entflammbar | B1 schwer entflammbar | B1 schwer entflammbar |
Brandverhalten | nicht brennend abtropfend | nicht brennend abtropfend | nicht brennend abtropfend |
Hinweise zur Verarbeitung von Lichtplatten
Verschraubung von Lichtplatten
Die Befestigung im Wandbereich erfolgt durch eine entsprechende Edelstahlbohrschraube mit einer Dichtscheibe von Ø 22 mm. Für die Befestigung im Dachbereich durch die Hochsicke empfehlen wir das DSH-Verschraubungssystem. Das speziell entwickelte Verschraubungssystem für Lichtplatten löst das aufwendige Unterschieben von Abstandshaltern ab. Es ermöglicht somit eine simple Montage und schont das Material.
Bohren von Lichtplatten
Bohrungen werden mit scharf geschliffenem Bohrer ohne starken Druck ausgeführt. Wegen der hohen thermischen Ausdehnung der Lichtplatten müssen die Bohrlöcher ausreichend groß gewählt werden. Bis 3 m Plattenlänge sollte das Bohrloch 3 mm größer wie der Schraubenschaftdurchmesser sein. Sind die Platten länger, wird je Meter 1 mm dazu gegeben.
Lagerung von Lichtplatten
Lichtplatten dürfen nur trocken und geschützt vor Sonnen- und Wärmeeinstrahlung gelagert werden. Die Tafeln bzw. die Pakete müssen mit licht- und feuchtigkeitsundurchlässiger Folie abgedeckt werden. Die Abdeckung ist auch während der Montage und nach der Entnahme einzelner Tafeln aus dem Paket erneut zu verschließen.
Vorbereitung der Unterkonstruktion:
Alle Auflagerflächen müssen vor der Verlegung der Lichtplatten weiß eingefärbt werden. Bei Nichtbeachtung entstehen schnell Verfärbungen mit dauerhafter Materialschädigung. Die Sonneneinstrahlung verursacht zwischen Auflager und Lichtplatte einen Wärmestau. Dieser wird durch helle, reflektierende Auflager minimiert.
Schneiden von Lichtplatten
Lichtplatten können mit einer Handkreissäge oder einem Trennschneider auf Länge geschnitten werden. Dabei verwendet man feingezahnte, handelsübliche Trennscheiben, Steinschneide- oder Diamantscheiben. Die Lichtplatten sind während des Zuschneidens zu fixieren, sonst droht Verletzungsgefahr.
Sicherheitshinweis – Begehbarkeit
Lichtplatten sind nicht begehbar!
Die Platten dürfen nur über Laufbohlen begangen werden, die mindestens über zwei Auflager reichen. Es droht sonst akute Absturzgefahr. Grundsätzlich sind dabei immer die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.