Qualität
Diese Qualität muss ein Trapezblech haben!
Münker direkt garantiert Trapezblech - Qualität vom namhaften deutschen Hersteller
Wir bei Münker Metallprofile GmbH fertigen seit mehr als 30 Jahren Stahltrapezprofile. Dabei legen wir besonderen Wert auf höchste Qualität. Mit Einführung der neuen Bauprodukteverodnung EU Nr. 305/2011, die ab dem 01.07.2014 endgültig umgesetzt wird, ergaben sich auch für uns einige notwendige Veränderungen. Unsere Trapezbleche werden ständig eigen- und fremdüberwacht. Doch damit unsere Produkte das neue CE-Kennzeichen nach EN 1090 tragen dürfen, haben wir unsere Produktionskontrolle durch eine notifizierte Stelle zertifizieren lassen. Sie können somit davon ausgehen, dass wir ausschließlich geprüftes Material verwenden und die gesamte Produktion nach europäischen Vorgaben ausgeführt und güteüberwacht wird.
Jeder Bauteilhersteller ist nun verpflichtet, seine Fertigung zu dokumentieren, die Produkte mit einem CE-Kennzeichen zu versehen und Leistungserklärungen bei der Auslieferung der Produkte beizufügen. Für Auftraggeber aus der Industrie oder der öffentlichen Hand gehört es zum Standard, alle oben genannten Unterlagen und Zulassungen in der Bauakte zu verwahren.
Damit auch Sie lange ungetrübte Freude an Ihrem erworbenen Trapezblech haben, handeln Sie wie die Profis und lassen Sie sich bei vermeintlichen Schnäppchen, Werkszeugnisse, Leistungserklärung und das CE-Kennzeichen nach EN 1090, Belastungstabellen und bauaufsichtliche Zulassungen nach EN 1993 zeigen.
Ohne ein CE-Kennzeichen, welches der neuen Bauprodukteverodnung EU Nr. 305/2011 entspricht, darf KEIN Trapezblech, Wellblech oder anderes Bauprodukt, ab dem 01.07.2014 verkauft oder verbaut werden.


Bauprodukteverordnung (BauPVO) EU Nr. 305/2011
Trapezprofile, Kassettenprofile und Wellprofile der Münker Metallprofile GmbH aus eigener Herstellung, werden seit dem 01. Juni 2013 unaufgefordert mit beiliegender Leistungserklärung nach der aktuell gültigen Bauprodukteverordnung ausgeliefert. Damit erfüllen unsere Produkte die strengen Auflagen der neuen EU-Bauprodukteverordnung. Ohne Leistungserklärung und CE-Kennzeichen dürfen Bauprodukte nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Die DIN 18807 und das Ü-Zeichen sind seit dem 01.07.2014 nicht mehr gültig!
Für weitere Prüfbescheide zu den einzelnen Trapezblechen besuchen Sie auch unsere Webseite www.muenker.com.